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Neuer Anlauf für kernwaffenfreie Zone Nahost

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Von Sergio Duarte

Der Autor ist Vorsitzender der internationalen Abrüstungsorganisation Pugwash und ehemaliger Hoher Vertreter der UN für Abrüstungsfragen.

NEW YORK (IDN) – Die Einrichtung einer atomwaffenfreien Zone Nahost gehört zu den besonders frustrierenden Unternehmen der Vereinten Nationen im Bereich der Rüstungskontrolle und der Nichtverbreitung von Atomwaffen. Dem gegenüber ist es Ländern in anderen Teilen der Welt gelungen, im Interesse von Frieden und Sicherheit atomwaffenfreie Zonen (NWFZ) auszuhandeln und zu installieren.

Die Massenvernichtungswaffen wurden zunächst aus unbewohnten Gebieten wie der Antarktis und dem Weltraum sowie vom Meeresboden verbannt. 1967 preschten Lateinamerika und die Karibik vor und erklärten die gesamte Region im Vertrag von Tlatelolco zur atomwaffenfreien Zone. Dem Beispiel folgten später die Regionen Südpazifik (Vertrag von Rarotonga), Südostasien (Vertrag von Bangkok), Afrika (Vertrag von Pelindaba), Zentralasien (Vertrag über eine atomwaffenfreie Zone in Zentralasien) und die Mongolei.

114 Staaten, die mehrheitlich auf der Südhalbkugel liegen, haben sich gegen Atomwaffen in ihren Hoheitsgebieten entschieden und sind diesbezüglich andere Verpflichtungen eingegangen. Trotz ihrer historischen, politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sicherheitspolitischen Unterschiede wiesen sie eine Gemeinsamkeit auf: Sie waren nicht im Besitz von Atomwaffen oder anderen Massenvernichtungswaffen.

Langjährige Bemühungen

Das ist in Nahost zwar nicht der Fall, dennoch bemühen sich die Staaten der Region seit vielen Jahren um die Verwirklichung eines ebensolchen Projekts. Die erste Resolution über die Einrichtung einer atomwaffenfreien Zone Nahost wurde 1974 vom Iran und von Ägypten vorgeschlagen und bis 2018 routinemäßig von der UN-Vollversammlung verabschiedet.

Auch mehrere Resolutionen des UN-Sicherheitsrates unterstützten den Vorschlag. In ähnlicher Weise hat die Generalversammlung der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) seit 1991 alljährlich in einer Resolution die Durchführung umfassender Sicherungsmaßnahmen für alle Nuklearanlagen in der Region “als notwendigen Schritt für die Errichtung der NWFZ” gefordert. 

Die Vereinten Nationen hatten 1988 eine Studie durchgeführt, die die Maßnahmen für die Einrichtung einer atomwaffenfreien Zone Nahost evaluieren und Empfehlungen insbesondere in Form vertrauensbildender Maßnahmen unterbreiten sollte. 1989 untersuchte eine IAEO-Studie die Bedingungen für den Aufbau eines Systems zur Sicherung nukleartechnischer Anlagen.

Einen Durchbruch erzielte der Vorschlag, die von den drei Treuhänderstaaten des Atomwaffensperrvertrags (Russland, Großbritannien und USA) unterstützte Resolution auf alle Massenvernichtungswaffen – nukleare, biologische und chemische – auszuweiten.

Verlängerung des Atomwaffensperrvertrags

Die Zustimmung zu dieser Resolution und zu anderen Beschlüssen führte dazu, dass der Atomwaffensperrvertrag oder Nichtverbreitungsvertrag (NVV) auf der Revisionskonferenz von 1995 auf unbestimmte Zeit verlängert wurde. Leider unterbanden Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ländern der Region sowie Sicherheitsbedenken und unterschiedliche Einschätzungen der Bedrohungslage auch von Seiten anderer Akteure Fortschritte bei der Verwirklichung dieses Ziels.

Im Jahr 2000 betonte die NVV-Revisionskonferenz erneut, dass massenvernichtungswaffenfreie Zonen geeignet seien, den globalen und regionalen Frieden und die Sicherheit zu fördern, das System der Nichtverbreitung von Kernwaffen zu stärken und zur Verwirklichung der Ziele der nuklearen Abrüstung beizutragen. Die Konferenz bedauerte das Ausbleiben größerer Fortschritte und nahm die Zusicherung der fünf Kernwaffenstaaten zur Kenntnis, an ihrem Engagement für eine vollständige Umsetzung der Resolution von 1995 festzuhalten.

Für frischen Wind sorgte die auf der NVV-Konferenz im Jahre 2010 erzielte Übereinkunft, dass 2012 der UN-Generalsekretär und die Mitunterstützer der Resolution von 1995 eine Konferenz über die Einrichtung einer massenvernichtungswaffenfreien Zone Nahost abhalten und diese auf die volle Rückendeckung der Kernwaffenstaaten zählen könnten.

Einsetzung von Vermittler beschlossen

Der Generalsekretär und die Mitverfechter der Resolution von 1995 sollten in Absprache mit den Staaten der Region einen Vermittler ernennen, der die Umsetzung der Resolution von 1995 vorantreiben und über Bemühungen und Fortschritte auf der Revisionskonferenz 2015 und auf den Sitzungen des Vorbereitungsausschusses berichten sollte. Außerdem aollte eine Gastgeberregierung für die Konferenz 2012 ernannt werden.

Dementsprechend führte der damalige Generalsekretär Ban Ki-Moon eine Reihe von Konsultationen mit den drei Ko-Sponsoren der Resolution von 1995 und anderen interessierten Parteien durch und berief den finnischen Diplomaten Jaako Laajava zum Vermittler, der Gepräche mit den Ländern der Region inklusive mit Israel führte. Doch Fortschritte blieben aus.

Auf der NVV-Revisionskonferenz 2015 wurde ein weiterer Anlauf für eine Konferenz bis 2016 unternommen, der jedoch am Widerstand der USA, Großbritanniens und Kanadas scheiterte. Die drei Länder begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Vorschlag nicht auf Konsensentscheidung  zurückzuführen sei, die Bedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung nicht gegeben und die Zeitvorgaben willkürlich getroffen worden seien. Die Revisionskonferenz war daher nicht in der Lage, ein substanzielles Abschlusspapier zu verabschieden.

Ägyptischer Resolutionsentwurf

Daraufhin entschlossen sich die Staaten in Nahost auf der UN-Vollversammlung 2018 zu einer anderen Strategie. Ägypten reichte einen entsprechenden Resolutionsentwurf ein, der den UN-Generalsekretär damit beauftragte, ab 2019 jährlich eine Konferenz zur Weiterentwicklung einer massenvernichtungsfreien Zone Nahost einzuberufen. Die Resolution wurde mit 88 Ja- und vier Nein-Stimmen (Israel, Liberia, Mikronesien und die Vereinigten Staaten) angenommen. 75 Staaten enthielten sich der Stimme.

Auf der Grundlage dieses Mehrheitsbeschlusses berief Generalsekretär António Guterres die Konferenz über die Errichtung einer atomwaffen- und massenvernichtungswaffenfreien Zone Nahost ein. Die erste Sitzung fand vom 18. bis 22. Dezember 2019 in New York unter dem Vorsitz der jordanischen Botschafterin Sima Bahous statt. 23 Staaten der Region nahmen daran teil. Die fünf im NVV anerkannten Kernwaffenstaaten wurden als Beobachter geladen. China, Frankreich, Russland und Großbritannien folgten der Einladung.

Im Mittelpunkt der Debatten standen die Grundsätze und Ziele, die allgemeinen Verpflichtungen  im Hinblick auf Kernwaffen und andere Massenvernichtungswaffen, die friedliche Nutzung, die internationale Zusammenarbeit und institutionelle Vereinbarungen. Vor der zweiten Sitzung der Konferenz sollen Vertreter der bestehenden kernwaffenfreien Zonen zum Experten- und Erfahrungsaustausch geladen werden.

Erklärung von New York

In der von der Konferenz angenommenen politischen Erklärung heißt es, dass eine überprüfbare massenvernichtungswaffenfreie Zone Nahost zum regionalen und internationalen Frieden und zu mehr Sicherheit beitragen werde. Betont wurde darin ferner die Absicht, einen rechtsverbindlichen Vertrag auf der Grundlage der von den Staaten der Region frei getroffenen Vereinbarungen voranzubringen. Die Konferenz appellierte an alle Staaten, die Erklärung zu unterstützen und sich dem Prozess für eine massenvernichtungsfreie Zone Nahost anzuschließen. Die nächste Sitzung wird vom 16. bis 20. November 2020 in New York stattfinden.

Angesichts der bisherigen Bemühungen um Fortschritte und unter Berücksichtigung der politischen Lage und der Spannungen in der Region kann das Endergebnis der Konferenz als einigermaßen erfolgreich angesehen werden. Unmittelbares Ziel ist es, einen Prozess in Gang zu setzen, der zu einem späteren Zeitpunkt Früchte trägt.

Dass Israel und die USA nicht an der Konferenz teilnahmen, war absehbar gewesen, hinderte die Teilnehmer jedoch nicht daran, wie geplant fortzufahren. Zu erwarten ist, dass beide Staaten ihre Haltung in der nahen Zukunft nicht ändern werden. Umso wichtiger ist es festzuhalten, dass die Länder der Region Einigkeit unter Beweis stellten und in der Lage waren, Fallstricke zu umgehen.

Umso wichtiger ist es, divergierende Sicherheitskonzeptionen im Folgeprozess miteinander in Einklang zu bringen. Auch ist es von besonderer Bedeutung, Methoden der Beschlussfassung auf künftgen Konferenztagungen zu erörtern. In der Zeit zwischen den Sitzungen müssen Anstrengungen unternommen werden, um die nächsten Schritte abzusprechen und festzulegen.

Beharrlichkeit, diplomatisches Geschick, Kreativität und vor allem der politische Wille der regionalen Staaten und der anderen Akteure insbesondere der Kernwaffenstaaten werden erforderlich sein, um das Ziel einer atomwaffenfreien Zone Nahost zu erreichen. Die internationale Gemeinschaft muss dieses Vorhaben uneingeschränkt unterstützen. [IDN-InDepthNews – 1. Dezember 2019]

Foto: Ein Blick auf die Bronzeskulptur „Das Gute besiegt das Böse“ auf dem Gelände des UN-Hauptquartiers, ein Geschenk der Sowjetunion, der Vorgängerin der Russischen Föderation, an die UN anlässlich deren 45-jährigen Bestehens. Bild: UN-Foto/Manuel Elias

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